DU HAST FRAGEN?
Zum Anmelden brauchst du deinen Personalausweis und wenn du Minderjährig bist zusätzlich noch deine Erziehungsberechtigten.
Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigst du dann ein biometrisches Passfoto, eine Erste Hilfe Bescheinigung und die Bescheinigung eines Sehtests. Für den Bf17 Antrag benötigen wir die Ausweise und Unterschriften deiner Erziehungsberechtigten und die Ausweise und Führerscheine deiner Begleitpersonen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten. Bei den Übungsfahrten ist es von dir abhängig, wie schnell du lernst und wie sicher du dich im Straßenverkehr fühlst. Allerdings braucht es, ehe du mit den Sonderfahrten startest, erstmals ein paar Übungsstunden um das Fahrzeug kennen zulernen und dich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Du kannst also nicht direkt mit den Sonderfahrten starten.
Du muss an 14 Theorieeinheiten teilnehmen.
Die Probezeit dauert zwei Jahre. Solltest du jedoch im Straßenverkehr auffallen und an Nachschulungen teilnehmen müssen, wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Du solltest möglichst 15 Minuten vor Beginn der Prüfung, bei dem dir vorher mitgeteilten Ort sein. Wichtig ist, dass du deinen Personalausweis bei dir hast, um dich ausweisen zu können. Dir wird ein Platz an einem Computer zugewiesen und anschließend der Ablauf erklärt. Hier hast du noch die Möglichkeit Fragen zu stellen. Es werden dir 30 Prüfungsfragen mit unterschiedlichen Fehlerpunkten und Antwortmöglichkeiten gestellt. Lies dir die Fragen genau durch und beantworte sie, auch wenn du dir nicht sicher bist.
Wenn du fertig bist, wird dich der Prüfer zu seinem Computer rufen, sodass du einen Blick auf dein Ergebnis werfen kannst.
Du darfst 10 Fehlerpunkte machen.
Die bestandene Prüfung ist 12 Monate gültig.
Du kannst die Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du wieder durchfallen ist ein dritter Termin nach weiteren 14 Tage möglich.
Die Prüfung dauert zwischen 45-60 Minuten.
Auch hier kannst du die Prüfung nach 14 Tagen erneut durchführen. Für den Fall, dass es wieder nicht geklappt hat, musst du auch wieder 14 Tage warten.
Direkt bei uns. Wir sind zertifiziert die erste Hilfe Kurse in unsern Fahrschulen anzubieten. Diese finden in regelmäßigen Abständen samstags bei uns statt. Bei deiner Anmeldung bekommst du alle nötigen Infos dazu.
Wenn du dich bei uns zum erste Hilfe Kurs angemeldet hast, hast du das Thema Sehtest auch schon mit abgehakt. Unserer Seminarleiter sind zertifizierte Sehtester und testen dein Sehvermögen am Kurstag. Du kannst natürlich auch zu einem Augenarzt oder zu jedem amtlich anerkannten Optiker gehen. Bei Antragsstellung sollte der Sehtest jedoch nicht älter als zwei Jahre sein.
Du kannst mit 16 ½ Jahren die Ausbildung zum Führerschein beginnen. Die theoretische Prüfung ist ab 3 Monaten vor deinem 17. Geburtstag möglich. Die praktische Prüfung kannst du einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
Du kannst frei entscheiden, wenn du als Begleitperson haben willst. Jedoch sollte die Person folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 30 Jahre als sein
- mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B besitzen
- darf maximal einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg haben
Nein. Wenn du noch 17 Jahre alt bist, bekommst du eine „Prüfbescheinigung“, auf der deine Begleitpersonen eingetragen sind. Den Kartenführerschein wird dir vom Straßenverkehrsamt kurz nach deinem 18. Geburtstag zu geschickt.
Nein, die Bescheinigung enthält kein Foto. Deshalb musst du immer deinen Personalausweis dabei haben, wenn du fährst.
B96 reicht aus. Hier brauchst du keine Prüfungen abzulegen, sondern nur ein paar Theorie- und Praxisstunden zu absolvieren.